Die Finanzstrafbehörden sind verpflichtet, bei einlangenden Anzeigen, Verständigungen und Mitteilungen sorgfältig zu prüfen, ob hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, um ein Finanzstrafverfahren einzuleiten.
Wenn Sie als Verdächtiger zur Vernehmung eingeladen werden, empfehlen wir Ihnen, sich Zeit zu nehmen und auf jeden Fall die Gelegenheit zur Darlegung Ihrer Position zu nutzen. Dies kann oft unangenehme und unnötige Konsequenzen vermeiden helfen.
Auf Anfrage und nach entsprechender Bevollmächtigung auch Beratung und Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren, einschließlich Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und vor Finanzgerichten, an. Dabei vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für Ihre Rechte ein. Mit einer Zustellvollmacht übernehmen wir auch die Annahme und Bearbeitung Ihrer Finanzamts-Post.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Erstgesprächs, um sich über das gesamte Leistungsspektrum und die wesentlichen Aspekte der Vertretung in Finanzstrafverfahren zu informieren.